13.03.2014

Fitnessstudio haftet für Schäden durch defekte Geräte

Wer sich zum Training in ein professionelles Fitnessstudio begibt, darf sich darauf verlassen, dass die Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Den Studiobetreiber treffen hohe Kontrollanforderungen. Wird er diesen nicht gerecht, so haftet er seinen Kunden für Schäden. Das verdeutlicht eine Entscheidung des Landgerichtes Coburg vom 03.02.2009 zum Aktenzeichen 23 O 249/06, in dem es den Betreiber eines Sportstudios zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld an einen seiner Kunden verurteilte. Dieser hatte sich erheblich verletzt, als ein Stahlseil riss und er von einer Metallstange am Kopf getroffen wurde. Bei ausreichender Kontrolle hätte der Studiobetreiber erkennen können, dass das Seil schadhaft war, so die Richter.

Der Kläger besuchte regelmäßig das Fitnessstudio der Beklagten. Eines Tages legte er 90 kg zum Ziehen auf ein Rückenzuggerät auf. Dem hielt das Stahlseil, an dem die Gewichte hingen, nicht stand. Es riss, die Gewichte krachten herunter und der Kläger wurde von der metallenen Querstange am Kopf getroffen. Er erlitt eine klaffende Kopfplatzwunde und eine Schädelprellung. Seine Hörfähigkeit ist auf Dauer eingeschränkt und er leidet unter Tinnitus und Schwindel. Daher begehrt er vom Beklagten Schmerzensgeld und Schadensersatz, mit Erfolg.

Das Landgericht Coburg befand, dass den Beklagten wegen des hohen Verletzungsrisikos seines Kunden auch hohe Sorgfaltsanforderungen beträfen. Von ihm sei zu verlangen, dass er mit geschultem Blick im kurzen Intervall seine Sportgeräte einer fachkundigen Überprüfung unterziehe. Verfüge er nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse, müsse er sich fachkundiger Hilfe bedienen. An dem Stahlseil hätte er laut Gericht mit bloßem Auge braunen Rost und den Bruch einzelner Drähte erkennen können. Von daher hätte er das Seil auswechseln müssen. Deshalb wurde er zu einer Schmerzensgeldzahlung von 4.000,00 € verurteilt und dazu, dem Kläger auch künftige Schäden zu ersetzten.