19.03.2014

Jan Ullrich unterliegt mit Klage gegen Dopingäußerungen im TV

Der ehemalige Profi-Radrennfahrer Jan Ullrich unterliegt im Rechtsstreit gegen den Biologen Prof. Dr. Werner Franke. Das Landgericht Hamburg hat die Klage abgewiesen.
Jan Ullrich wollte mit der Klage erreichen, dass dem Beklagten verboten wird zu behaupten, der Kläger habe dem spanischen Mediziner Eufemiano Fuentes in einem Jahr allein 35.000,- € zur Anschaffung von Dopingmitteln bezahlt. Das Gericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die beanstandete Äußerung hinsichtlich ihres tatsächlichen Gehalts als wahr anzusehen sei und den Kläger nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze.
Eigenblutdoping ist keine Verwendung von Dopingmitteln
Der Kläger begehrt die Unterlassung der Äußerung des Beklagten, die dieser im Rahmen eines Interviews mit dem TV-Sender "rheinmain TV" am 03.08.2006 getätigt hatte. Der Kläger hat zur Begründung seiner Klage vorgetragen, die fragliche Behauptung sei unwahr. Zudem könne von Dopingmitteln nur bei der Verwendung unerlaubter Substanzen gesprochen werden, während Eigenblutdoping keine Verwendung von Dopingmitteln, sondern allenfalls die Anwendung einer unerlaubten Methode darstelle. Die Kammer ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Im Kern besage die angegriffene Äußerung des Beklagten, der Kläger habe in einem Jahr 35.000,- € an Dr. Fuentes für Doping bezahlt. Eine Beschränkung des Aussagegehalts auf illegale Substanzen in Abgrenzung zu illegalen Methoden lasse sich der angegriffenen Äußerung gerade auch in ihrem Kontext nicht entnehmen. Der Aussagegehalt habe nach dem letztlich zugrunde zu legenden Parteivortrag als wahr zu gelten.
Kläger hat Behauptung nicht bestritten
Der Kläger habe die Behauptung des Beklagten, wonach der Kläger 2006 55.000,- € an Dr. Eufemiano Fuentes gezahlt habe, der als Gegenleistung jedenfalls Erythrozytenkonzentrat aus dem Blut des Klägers hergestellt habe, nicht bestritten.

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Quelle:kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2010
nbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbsp (Hanseatisches Oberlandesgericht/ ra-online)