31.03.2014

Auch Wegdrücken eines Handyanrufes bußgeldbewehrt.

Das Oberlandesgericht in Köln entschied mit Beschluss vom 09.02.2012 zum Az.: III-1 RBs 39/12 , dass auch derjenige sich wegen „fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons bei der Fahrt" ordnungswidrig verhält, der hinter dem Steuer seines fahrenden Wagens einen eingehenden Anruf auf seinem Mobiltelefon lediglich „wegdrückt".

Das Oberlandesgericht in Köln hat seiner Entscheidung zu Grunde gelegt, dass auch die manuelle Aktivierung einer Einrichtung des Mobilfunktelefons, mit der ein Anruf abgewiesen und die Funkverbindung abgebrochen werden kann, die Benutzung des Mobiltelefons darstellt.

Es ist also auch das Wegdrücken eines eingehenden Anrufes eine verbotene Benutzung des Mobiltelefons.

Das Amtsgericht hatte den Autofahrer zu einer Geldbuße verurteilt, das OLG die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.