12.03.2014

Lügen im Unterhaltsprozess lohnt sich nicht

Lügen im Verlaufe eines Zivilprozesses ist als Betrug oder versuchter Prozeßbetrug strafbar. Dass es sich darüber hinaus auch nicht "lohnt" musste eine Frau im Verfahren des OLG Koblenz zum Az.: 11 UF 402/98, Urteil vom 11.06.1999 erfahren.

Im vorliegenden Fall stritten der Ehemann und seine getrennt lebende Frau über die Höhe des Trennungsunterhalts, der erstinstanzlich zugunsten der Frau auf 4.100,00 DM monatlich festgesetzt wurde.

Im Prozess trug der Mann vor, die Frau lebe inzwischen in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, was den Unterhaltsanspruch mindern könnte. Die Frau leugnete dies wahrheitswidrig. Damit beging sie nach Ansicht des Gerichts einen Prozessbetrug. Ihr Unterhaltsanspruch wurde deshalb deutlich auf 1.800,00 DM monatlich gemindert.