OLG Karlsruhe zu den Gewährleistungsansprüchen eines Neuwagenhändlers bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

Hat der Neuwagenhändler bezüglich des in Inzahlungnahme genommenen Gebrauchtwagens Mängelgewährleistungsansprüche? Das Oberlandesgericht Karlsruhe beschäftigte sich mit der Frage, ob einem Neuwagenhändler, der ein Gebrauchtfahrzeug mit der Absprache in Zahlung nimmt, dass ein bestimmter Betrag auf den Kaufpreis eines Neuwagens angerechnet werden soll, Gewährleistungsansprüche zukommen.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einer derartigen Vereinbarung normalerweise ein konkludenter Ausschluss der Mängelgewähr zu sehen ist. Dies ist umso mehr der Fall, wenn der Neuwagenhändler die anzurechnende Summe ohne Untersuchung und ohne Besichtigung des Gebrauchtwagens zusagt.
 
OLG Karlsruhe, Urteil OLG Karlsruhe 9 U 160 16 vom 04.12.2018
Normen: §§ 365, § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB
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