AG München zur Pflicht des Vermieters zur Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung

Haften Mieter auch für leicht fahrlässig verursachte Brandschäden? Das Amtsgericht München hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Mieter, der fahrlässig einen Brandschaden in der Mietwohnung verursacht, für diesen selbst aufkommen muss.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass sich der Vermieter bei lediglich leicht fahrlässig verursachten Schäden grundsätzlich an seine Wohngebäudeversicherung halten müsse, sofern ein Versicherungsfall vorliege. Vom Mieter könne er in solchen Fällen regelmäßig keinen Schadensersatz verlangen.
 
AG München, Urteil AG Muenchen 412 C 24937 17 vom 17.05.2018
Normen: BGB § 280, § 535, § 536, § 556
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