Keine Ansprüche gegen den Eigentümer bei Untervermietung
Hat der Untermieter mit dem Untervermieter eine Vereinbarung über Verwendungsersatzansprüche getroffen, scheiden Ansprüche gegen den Eigentümer aus.
Ein Bereicherungsanspruch gegen einen Vermieter kann gegeben sein, wenn der Vermieter infolge vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses früher als vorgesehen in den Genuss des durch Investitionen des Mieters erhöhten Ertragswerts der Mietsache gelangt.
Bundesgerichtshof, Urteil BGH V ZR 269 13 vom 19.09.2014
Normen: BGB §§ 994 Abs. 1, 996