Verkehrsrecht Erfurt

Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Es stellt ein sehr komplexes Rechtsgebiet dar, das sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechtes und des Privatrechts zusammensetzt.

Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählt das Verkehrsverwaltungsrecht (Recht der Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstraf- sowie Bußgeldrecht.

Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in das Verkehrsvertragsrecht (Frachtvertrag) und das Verkehrshaftungsrecht (Schadenersatz nach Verkehrsunfall).

Daneben besteht eine Unterteilung des Verkehrsrechtes nach der Art der Verkehrsabwicklung, insofern wird unterschieden in Schienenverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Luftfrachtrecht sowie Wasserverkehrs- und Seerecht.

Verkehrsordnungswidrigkeit

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi) ist ein Spezialfall der Ordnungswidrigkeit (OWi). Die Verkehrsordnungswidrigkeit ist eine meist mit Verwarnungs- oder mit Bußgeld bewehrte Sanktionsnorm für Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht.

Im Falle der Verkehrsordnungswidrigkeit richtet sich die vorwerfbare, rechtswidrige Handlung auf rechtswidrige Verstöße im deutschen Straßenverkehr. Das deutsche Verkehrsrecht umfasst dabei die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrszulassungsordnung, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und die Fahrerlaubnisverordnung. Im Zusammenhang mit § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der zuständigen Ordnungsbehörde die Möglichkeit gegeben, Verstöße gegen die oben genannten Verordnungen zu verfolgen.

Gemäß der Zuständigkeitsverordnung zum Ordnungswidrigkeitenrecht ist die Polizei in Deutschland befugt, die Verfahren als Ermittlungsbehörde zu verfolgen und als Bußgeldbehörde zu ahnden oder einzustellen.

Eine Besonderheit der Verkehrsordnungswidrigkeit im Vergleich zur Ordnungswidrigkeit ist das Faktum, dass nicht nur Bußgelder erhoben werden, sondern ein Fehlverhalten gleichzeitig auch noch Auswirkungen auf eventuell vorhandene Fahrerlaubnisse hat, denn ab einem Betrag von einschließlich 40 Euro erhält der Inhaber der Fahrerlaubnis gleichzeitig mindestens einen Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.

Eine weitere Besonderheit der Verkehrsordnungswidrigkeit ist die Dauer der Verfolgungsverjährung. Liegt sie bei der Ordnungswidrigkeit in der Regel (je nach Vorschrift) bei mindestens sechs Monaten, so kann ein Fehlverhalten im Straßenverkehr bereits nach drei Monaten nicht mehr geahndet werden, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Ansprechpartner für Verkehrsrecht in unserer Kanzlei in Erfurt ist:

Rechtsanwalt Torsten Vogel